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Inhalt

Satzung der Wählergruppe Transparente Demokratie (WTD) Bad Harzburg

§ 1 Name und Sitz
Die Organisation ist eine Wählergruppe und trägt den Namen "Wählergruppe Transparente Demokratie Bad Harzburg (WTD Bad Harzburg)". Sie hat ihren Sitz in Bad Harzburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Tätigkeitsbereich
Die Wählergruppe Transparente Demokratie Bad Harzburg (WTD Bad Harzburg) kandidiert bei Kommunalwahlen in der Stadt Bad Harzburg und im Landkreis Goslar.

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede/jeder werden, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat und sich zum Programm und der Satzung der Wählergruppe Transparente Demokratie Bad Harzburg (WTD Bad Harzburg) bekennt. Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand beantragt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder bei Verlust des aktiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen im Landkreis Goslar. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Bei Verstoß gegen die Satzung oder Programm kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beantragen. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Beiträge
Es werden Beiträge gemäß Beitragsordnung der Wählergruppe Transparente Demokratie Bad Harzburg (WTD Bad Harzburg) erhoben. Die WTD Bad Harzburg finanziert sich ferner aus Spenden ihrer Mitglieder und von Dritten.

§ 6 Verwaltung der Wählergruppe
Organe der Wählergruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe einer Tagesordnung.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes oder schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder einzuberufen.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Alle Mitglieder ab 16 Jahren haben eine Stimme. Eine übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Satzungsänderungen oder der Beschluss über die Auflösung der Wählergruppe bedürfen mindestens einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Satzungsänderungen, der Beschluss über die Auflösung der Wählergruppe oder die Abwahl von Vorstandsmitgliedern können nur vorgenommen werden, wenn diese in der schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführt wurden.

Über Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der/dem Vorsitzenden oder der/dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist bei der/beim Vorsitzenden einzusehen und wird den Mitgliedern auf deren Wunsch zugeschickt.

Die Bestimmung von Kandidatinnen/Kandidaten und ihrer Reihenfolge auf Wahlvorschlägen für Kommunalwahlen erfolgt durch die Mitglieder-versammlung in geheimer Wahl.

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren.

§ 8 Vorstand
Der Vorstand der Wählergruppe Transparente Demokratie Bad Harzburg (WTD Bad Harzburg) besteht aus:

  • der/dem Vorsitzenden
  • der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • der/dem Schriftführerin/Schriftführer
  • der/dem Kassenführerin/Kassenführer
  • und den Beisitzerinnen/Beisitzer.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Die Zahl der Beisitzerinnen/Beisitzer im Vorstand wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Minderjährige Mitglieder können keine Vorstandsmitglieder werden. Vorstandsmitglieder sind mit einer Mehrheit von zwei Dritteln von der Mitgliederversammlung abwählbar.

Der Vorstand vertritt die Wählergruppe Transparente Demokratie Bad Harzburg (WTD Bad Harzburg) in der öffentlichkeit. Die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Kassenführerin/Kassenführer sind jeweils allein vertretungsberechtigt.

Der Vorstand beschließt auf mitgliedsöffentlichen Sitzungen, zu denen von der/von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von der/von dem stellvertretenden Vorsitzenden oder von der/von dem Kassenführerin/Kassenführer eingeladen wird. Beschlüsse des Vorstandes bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Stimmen alle Vorstandsmitglieder zu, so kann auf die Formvorschriften zur Beschlussfassung verzichtet werden.

Über die Beschlüsse des Vorstandes wird ein Protokoll geführt, dass den Mitgliedern der Wählergruppe auf deren Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

(Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2009)

 

Download: Aktuelle Beitragsordnung der Wählergruppe Transparente Demokratie Bad Harzburg.